Grundsätzliches
Die Schule Boniswil behandelt Rückmeldungen und Beschwerden konstruktiv, sachlich und lösungsorientiert. Wir verstehen Beschwerden als wertvolle Hinweise zur Weiterentwicklung und zur Sicherung der Schulqualität.
Eine klare Struktur im Umgang mit Beschwerden hilft, Missverständnisse zu klären, Eskalationen zu vermeiden und gegenseitiges Vertrauen zu stärken. Wichtig ist dabei, dass alle Beteiligten frühzeitig ins Gespräch kommen und der Instanzenweg eingehalten wird.
Ziele:
• Ein positives Schulklima fördern
• Anliegen von Lernenden, Eltern und Mitarbeitenden ernst nehmen
• Vertrauen aufbauen und pflegen
• Ursachen von Unzufriedenheit erkennen und beheben
• Transparenz und Verbindlichkeit im Umgang mit Beschwerden schaffen
• Qualitätsentwicklung systematisch unterstützen
Definition von Beschwerden
Beschwerden sind Ausdruck von Unzufriedenheit und können sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Sie geben Aufschluss über Wahrnehmungen und Erwartungen und zeigen potenzielle Verbesserungspotenziale auf – sowohl für die Schule als auch für die beschwerdeführende Person.
Anonyme Beschwerden, Gerüchte oder nicht konkret begründete Anschuldigungen („man sagt...“) werden grundsätzlich nicht bearbeitet.
Vorgehen bei Beschwerden
Wer kann eine Beschwerde einreichen?
Grundsätzlich können alle am Schulleben beteiligten Personen (Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrpersonen, Mitarbeitende) eine Beschwerde einreichen.
Ablauf:
1. Direktes Gespräch mit der betroffenen Person.
2. Schriftliche Beschwerde an die nächsthöhere Instanz mit Information an die betroffene Person.
3. Klärung und Lösungsfindung unter Einbezug aller Beteiligten.
4. Abschluss des Verfahrens und ggf. Umsetzung von Verbesserungen.
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