Schularzt und Untersuchungen

Schularzt

Unser Schularzt für den Kindergarten sowie die Primarschule:

Praxis Brestenberg

Brestenbergstrasse 21

5707 Seengen

Tel: 062 767 80 80

Reihenuntersuchung vor Kindergarten-Eintritt

Die Gesundheitsvorsorge ist ein wichtiges Anliegen der Volksschule. Darum findet im Kanton Aargau eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung im Kindergartenalter statt. Sie ist für alle Kinder

obligatorisch.1 Die Untersuchung findet in erster Linie bei Ihrer Kinder- oder Hausärztin bzw. Ihrem Kinder- oder Hausarzt statt.

Bitte vereinbaren Sie daher in diesem Kindergartenjahr einen individuellen Untersuchungstermin bei Ihrer Kinder- oder Hausarztpraxis. Auf Wunsch kann die Untersuchung auch durch die Schulärztin bzw. den Schularzt durchgeführt werden.

Untersucht werden Gewicht und Grösse, der Entwicklungsstand, die Motorik sowie die Seh- und Hörfunktion. Ebenso wird der Impfstatus2 überprüft. Diese gesundheitlichen Aspekte sind wichtige Voraussetzungen für eine gute Entwicklung und ein erfolgreiches Lernen Ihres Kindes.

Folgendes sollten Sie zur Untersuchung mitbringen:

  • Untersuchungsbestätigung
  • ärztliches Befundblatt
  • ausgefüllter Elternfragebogen
  • Krankenkassenkarte Ihres Kindes
  • Impfausweis Ihres Kindes
  • Brille, Hörgerät oder andere Hilfsmittel Ihres Kindes

Nach der Untersuchung geben Sie bitte die von der Ärztin bzw. vom Arzt ausgefüllte Untersuchungs-bestätigung der Schule ab. Sie dient als Nachweis, dass die Untersuchung stattgefunden hat.

Wenn Sie der Schule bis zum Ende des ersten Semesters (20. Januar) des zweiten Kindergartenjahrs keinen Nachweis über die erfolgte Einschulungsuntersuchung (Untersuchungsbestätigung) einreichen, wird Ihr Kind von der Schulärztin bzw. dem Schularzt untersucht.

Die Kosten für die Einschulungsuntersuchung werden (mit Ausnahme des Selbstbehalts) von Ihrer Krankenkasse übernommen.

  1. Rechtliche Grundlage: § 29 der Verordnung über die Schuldienste (SAR 405.112).
  2. Generell ist Impfen freiwillig und braucht das Einverständnis der Eltern. Kinder ohne Impfschutz können allerdings vorübergehend von der Schule ausgeschlossen werden – beispielsweise bei einem Masernausbruch.
  3. Das Ausfüllen des Elternfragebogens ist freiwillig. Sämtliche gemachten Angaben werden streng vertraulich behandelt. Die Fragebogen und Untersuchungsbefunde werden vom Kantonsärztlichen Dienst in anonymisierter Form statistisch ausgewertet. Auf diese Weise erhält man wertvolle Hinweise über die Gesundheit der Aargauer Schulkinder. Präventionsangebote können dann gezielt entwickelt oder angepasst wer den.

Schulzahnpflege

Alle Schülerinnen und Schüler haben Anrecht auf eine Zahnkontrolle pro Jahr. Beim Eintritt eines Kindes in die Volksschule erhalten die Eltern ein Gutscheinheft für jährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchungen. Das Heft berechtigt die Schülerinnen und Schüler ab dem Kindergarten zu einer jährlichen kostenlosen Kontrolluntersuchung. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt kann frei gewählt werden. Sie/er trägt im Gutscheinheft die Befunde der Kontrolluntersuchungen ein. Dieses wird auf Anordnung der Schulzahnpflegerin/des Schulzahnpflegers in die Schule mitgenommen und vorgewiesen.

Zusätzlich besucht regelmässig eine Fachkraft für Schulzahnprophylaxe den Unterricht. Dabei steht die Prävention im Vordergrund.

Kopfläuse

Kopflausbefall kommt in allen Altersstufen und in allen sozialen Schichten vor. Doch das Auftreten von Kopfläusen ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen. Es muss sich also niemand schämen, der sich Läuse eingefangen hat. Doch sollte dieses Problem konsequent angegangen werden!

Unsere Kopflauskontrolleurinnen kommen 1-2 Mal pro Jahr für eine Kontrolluntersuchung in die Schule und in den Kindergarten. Diese Kontrollen werden vorgängig angekündigt. Dabei ist es wichtig, dass die Kinder mit frisch gewaschenen Haaren (vom Vorabend) und gut gekämmt in die Schule kommen. Sollte sich ein Kopflausbefall bei Ihrem Kind vorfinden, werden Sie umgehend darüber und über die Behandlung informiert.